Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen den Verbraucherhilfe e.V. entschied das Landgericht Duisburg schon am 27.03.2012, das Telefonanrufe zu Zwecken der Werbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers unzulässig sind. Ohne diese Zustimmung handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung und ist…