Der Arbeitszeitschutz sowie der Schutz von Leben und Gesundheit „besonders schutzbedürftiger Personen, wie jugendlichen Erwerbstätigen“ ist Gegenstand des sozialen Arbeitsschutzes. Im Faktenblatt 19 BIBB/BAuA wird über Verstöße bei der Pausen- und Ruhezeitgestaltung junger Beschäftigter zwischen 15 und 24 Jahren informiert. Die Daten wurden im Rahmen…